| Einzugsgebiet |
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| Die Hausfee kommt zu Ihnen, wenn Sie in den Gemeinden und Städten Boxberg, Ahorn, Bad Mergentheim und Tauberbischofsheim sowie deren Teilgemeinden wohnen. |
| Montag bis Samstag |
| Der Stundenlohn von Montag bis Freitag beträgt 12,50 €. Mehrwertsteuer fällt keine an. Es besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. |
| Samstag, Sonn- und Feiertage |
| An diesen Tagen werden 14,50 € berechnet. Auch hier fällt keine Mehrwertsteuer an und die Kosten sind im gesetzlichen Rahmen steuerlich absetzbar. |
| Fahrtkosten |
| Für Fahrten die die Hausfee mit Ihnen oder für Sie unternimmt, wird eine Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Anfahrtskosten zu Ihrem Wohnort fallen nicht an. |
| Arbeitsmittel |
| Wahlweise können im Haushalt verwendete Arbeitsmittel vom Kunden gestellt oder von Ihrer Hausfee mitgebracht werden. Die Kosten hierfür werden 1:1 ohne Aufschlag in Rechnung gestellt. |